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Von: Gabriel Raiolo - Januar 26, 2021
Auch wenn es aus der eigenen Sicht so aussehen mag: Die Schuldfrage ist nach einem Verkehrsunfall nicht immer eindeutig. Oft herrscht bei den Beteiligten keine Einigkeit. Schnell stehen Sie in der Mithaftung. Ein unabhängiges Schadensgutachten kann entscheidende Hinweise zur Klärung der Schuldfrage liefern. Zudem hätte es als Beweismittel vor Gericht eine wichtige Funktion. Es gibt viele Gründe, sich nach einem Unfall an einen Gutachter zu wenden. Wir befassen uns hier mit dem Quotenvorrecht.
Übersicht der Inhalte:
- Definition
- Häufig gestellte Fragen
- Quotenbevorrechtigte Positionen
- Beispiel
- Fazit
Definition Quotenvorrecht: Wenn aus einem Kaskoschaden auch ein Haftpflichtschaden wird
Hierbei handelt es sich gemäß § 86 Versicherungsvertragsgesetz um eine Abrechnungsvariante, Schadensersatzpositionen mit der eigenen Vollkasko- und dem gegnerischen Haftpflichtversicherer regulieren zu können. Dieses Vorgehen zahlt sich aus, denn in Summe erhalten Sie als Geschädigter bei einem Unfall mit Teilschuld mehr Geld. Hintergrund ist, dass die Vollkaskoversicherung nicht alle Schadenspositionen übernimmt. Für quotenvorberechtigte Schadenspositionen leistet die gegnerische Versicherung Schadensersatz in voller Höhe. Anwaltskosten werden beispielsweise in Höhe der Haftungsquote übernommen.
Kurz & knapp: Das Wichtigste in aller Kürze zum Quotenvorrecht
- Ihnen wurde eine Mitschuld bei einem Verkehrsunfall zugesprochen? Dann ist das Quotenvorrecht eine vorteilhafte Option, um den finanziellen Schaden auf ein Minimum zu begrenzen.
- Es handelt sich um eine spezielle Abrechnungsvariante im Verkehrsrecht, bei der Sie neben der eigenen Kaskoversicherung auch die gegnerische Haftpflicht einbinden.
- Um das Quotenvorrecht nutzen zu können, müssen Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Nur so ist der Übergang von Forderungen möglich.
- Das Rechenbeispiel in diesem Beitrag zeigt, welche zahlenbasierten Vorteile das Quotenvorrecht als Abrechnungsmethode für Versicherungsnehmer im Schadensfall mit sich bringt.
Häufig gestellte Fragen zum Quotenvorrecht: Das könnte auch Sie als Versicherungsnehmer interessieren!
Wie funktioniert das Quotenvorrecht bei einem Verkehrsunfall?
Durch die Nutzung des Quotenvorrechts teilen Sie den Schaden bei einem Unfall mit Teilschuld auf die eigene und die gegnerische Versicherung auf. Sie teilen dieses Vorgehen dem eigenen und gegnerischen Versicherer fristgerecht mit, idealerweise so schnell wie möglich. Falls Sie auf die Expertise von Kfz Gutachter Raiolo setzen, wird er Sie umfassend mit Blick auf die Option des Quotenvorrechts beraten.
Welche Positionen sind vom Quotenvorrecht betroffen?
Quotenvorberechtige bzw. kongruente Schadenspositionen wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und die Selbstbeteiligung zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung in vollem Umfang. Andere, nicht kongruente Schadenspositionen wie Mietwagen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Kosten für einen Rechtsanwalt oder eine Nutzungsausfallentschädigung zahlt die Versicherung gemäß der Quote im vorliegenden Fall.
Gibt es eine Regelung zur Reihenfolge beim Quotenvorrecht?
Sie sollten sich erst an die eigene Vollkaskoversicherung wenden. Dies allerdings sofort mit dem Hinweis, dass Sie das Quotenvorrecht nutzen wollen. Der gegnerische Versicherer ist auch umgehend zu informieren, dass Sie das Quotenvorrecht nutzen wollen.
Was ist mit meiner Selbstbeteiligung beim Quotenvorrecht?
Hierbei handelt es sich um eine kongruente, quotenvorberechtigte Schadensposition, die die Versicherung des Unfallgegners zu 100 % zu übernehmen hat. Für den Rückstufungsschaden kommt die gegnerische Versicherung in der Höhe der Quote auf.
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Mit dem Quotenvorrecht halten Sie den Schaden bei Teilschuld so gering wie möglich
Ihr Ziel nach einem Verkehrsunfall wird es sein, auf einem möglichst geringen Schaden sitzen zu bleiben. Hier genau greift das Quotenvorrecht als Option bei der Schadensregulierung. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie im Falle der Mithaftung gleichzeitig mit Ihrer Kaskoversicherung und dem gegnerischen Haftpflichtversicherer abrechnen können.
Dieser Artikel zahlt sich für Sie aus, falls Sie bisher davon ausgegangen sind, dass …
… Sie nach einem Unfall mit Teilschuld entweder nur mit der eigenen Kaskoversicherung oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung abrechnen können. Das Quotenvorrecht zeigt, dass Sie mit beiden Versicherungen abrechnen können. Das sollten Sie sogar, da es sich beim Quotenvorrecht oft um die finanziell vorteilhafteste Option bei der Schadensabwicklung handelt. Sie rechnen vorrangig mit der eigenen Kaskoversicherung ab und setzen gleichzeitig auf die Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung des Schädigers.
Grundlagen zum Quotenvorrecht: Das sollten Sie wissen
Das Thema Quotenvorrecht ist für Sie nach einem Verkehrsunfall eine prüfenswerte Option, wenn Ihnen eine Teilschuld mit einer Haftungsquote zugesprochen wird. Als wichtige Voraussetzung müssen Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Ohne diese Police ist es nicht möglich, das Quotenvorrecht bei der Schadensregulierung mit dem Unfallgegner zu nutzen.
Gut zu wissen: Welche Versicherung zahlt was?
Die eigene Vollkaskoversicherung würde nur die Reparaturkosten abzüglich Selbstbeteiligung und bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert erstatten. Das Beispiel weiter unten wird zeigen, dass Sie auf viele legitime Schadensersatzpositionen ‚verzichten‘ würden. Ein Blick auf die Regulierungspraxis zeigt, dass das Quotenvorrecht nicht wirklich bekannt ist, was auch an der Komplexität dieser Option liegt.
Eine Rechtsschutzversicherung ist für diese Abrechnungsvariante aber nicht notwendig. Die Haftung lässt sich durch das geltende Gesetz klar beziffern. Bei Abrechnungsproblemen mit den Versicherungen sollte ein Fachanwalt hinzugezogen werden, den Ihnen Kfz-Gutachter Raiolo in Hamburg gerne vermitteln kann.
In diesen Fällen ist das Quotenvorrecht für Sie nutzbar
Wenn Sie sich mit den wesentlichen Rechtsgrundlagen des Quotenvorrechts befassen wollen, sollten Sie einen Blick auf § 86 VVG werfen. Besonders im ersten Absatz können Sie nachvollziehen, wie der Übergang von Ersatzansprüchen im Verkehrsrecht geregelt ist.
Übertragung der Haftung beim Quotenvorrecht
Sie können Ihre Quote auf die eigene Kaskoversicherung übertragen, wobei es für Sie zu keinem Nachteil kommen darf. Offene Schadenspositionen können Sie dann mit der gegnerischen Versicherung in voller Höhe oder gemäß Quote abrechnen. Das Quotenvorrecht lässt sich als Option immer bei der Schadensabwicklung prüfen, falls es sich um einen Unfall mit Teilschuld handelt. Mit Blick auf die Komplexität kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt einzuschalten (ggf. verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung).
Quotenbevorrechtigte (kongruente) Positionen
Diese Kosten trägt die gegnerische Versicherung zu 100 %
Quotenvorberechtigte Positionen sind solche, die das Blech nicht berührt haben. Dazu zählen:
- Wertminderung
- Selbstbeteiligung
- Abschleppkosten
- Kosten für Sachverständigengutachten
Diese Kosten trägt die gegnerische Versicherung gemäß Quote
Nicht quotenbevorrechtigte Positionen:
- Nutzungsausfallentschädigung
- Kosten für Mietwagen
- Anwaltskosten
- Schmerzensgeld
- Unkostenpauschale
- Rückstufungsschaden (Vollkasko)
Gut zu wissen: Auch das Quotenvorrecht hat Grenzen
Sie sollten beachten, dass die quotenvorberechtigte Abrechnung nach oben begrenzt ist. Konkret heißt das, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung im Vergleich zur Regulierung mit der Haftungsquote nicht schlechter gestellt sein darf.
Beispiel zum Quotenvorrecht: Rechnen Sie die Vorteilhaftigkeit selber durch!
Nehmen wir für einen Verkehrsunfall eine Teilschuld (Quote 50 zu 50) und folgende Schadensparameter an:
- Reparaturkosten: 5.000 Euro
- Abschleppkosten: 300 Euro
- Unkostenpauschale: 20 Euro
- Wertminderung: 600 Euro
- Nutzungsausfall: 430 Euro
- Sachverständigenkosten: 800 Euro
Gesamtschaden: 7.150 Euro
Die Selbstbeteiligung beträgt für unseren Fall 500 Euro.
Abrechnung ohne Nutzung des Quotenvorrechts
Würden Sie nur die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, würde diese die Reparaturkosten abzüglich Selbstbehalt erstatten, also 4.500 Euro. Alle andere Schadenspositionen blieben außen vor! Alternativ zur Nutzungsausfallentschädigung kämen Mietwagenkosten in Betracht.
Würden Sie nur auf die gegnerische Haftpflichtversicherung zurückgreifen, würde diese gemäß Quote 50 % der Gesamtsumme erstatten, also 3.575 Euro.
Sie erkennen, dass in beiden Fällen eine enorme Lücke zu ihren tatsächlichen Ansprüchen entstehen würde. Viele Geschädigte wissen gar nicht, welche Ersatzansprüche ihnen zustehen.
Auszahlung: 4.500 Euro
Abrechnung mit Nutzung des Quotenvorrechts
Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt durch die Übertragung der Ansprüche 4.500 Euro. Die gegnerische Versicherung übernimmt den Betrag für Selbstbeteiligung, die Wertminderung, Abschleppkosten und die Gutachterkosten in voller Höhe, also 2.200 Euro. Alle anderen, nicht quotenvorberechtigten Schadenspositionen würde die Versicherung mit 50 % übernehmen, also 215 Euro für den Nutzungsausfall und 10 Euro Unkostenpauschale.
Insgesamt zahlt die gegnerische Versicherung somit 2.425 Euro, was deutlich unterhalb der Obergrenze von 3.575 Euro liegt. Der Gesamtschaden könnte sich durch einen Verdienstausfall oder Kosten für einen Anwalt weiter erhöhen.
Sie erhalten mit dem Quotenvorrecht somit insgesamt bei diesem Schadensbeispiel 6.925Euro. Das kommt der potenziellen gesamten Schadenssumme am nächsten:
Zahlung Ihrer Vollkaskoversicherung: 4.500 Euro
+ Zahlung der gegnerischen Versicherung: 2.425 Euro
= Auszahlung: 6.925 Euro
- Regulieren Sie mit dem Quotenvorrecht, fehlen nur 225 Euro zur potenziellen Gesamtsumme.
- Rechnen Sie nur mit der eigenen Kaskoversicherung ab, fehlen 2.650 Euro.
- Regulieren Sie nur mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, fehlen Ihnen sogar 3.575 Euro.
- Mit dem Quotenvorrecht holen Sie bis zu 3.350 Euro mehr raus!
An diesem Beispiel lässt sich zahlenmäßig sehr deutlich ablesen, dass das Quotenvorrecht die mit Abstand vorteilhafteste Option ist. Es zahlt sich im wahrsten Wortsinn aus, auf das Quotenvorrecht zu setzen. Ein Nachteil entsteht nicht, da auch die Kosten für die Hochstufung teilweise übernommen werden.
Das Quotenvorrecht und die Selbstbeteiligung (Kasko)
Wie oben bereits aufgelistet, handelt es ich bei der Selbstbeteiligung um eine quotenvorberechtigte Position. Dieser Betrag wird von der gegnerischen Versicherung zu 100 % erstattet. Viel interessanter für Sie ist, dass Sie den Rückstufungsschaden gemäß Quote erstatten lassen können. Insofern werden die Folgen der Hochstufung nach einem Schadensfall in der Vollkasko ebenfalls finanziell abgefedert. Auch in dieser Hinsicht ist das Quotenvorrecht die finanziell vorteilhafteste Option.
Fazit: Bei Teilschuld sollten Sie aus einem Kasko- auch einen Haftpflichtschaden machen!
In diesem Beitrag konnten Sie sich mit einer sogar für manchen Fachanwalt unbekannten und recht komplexen Option für die Abwicklung eines Fahrzeugschadens im Falle der Teilschuld vertraut machen. Das Beispiel hat verdeutlicht, dass Sie mit dem Quotenvorrecht dem Maximum aller Ansprüche auf Schadensersatz (und nicht nur dem reinen Fahrzeugschaden) am nächsten kommen. Sie sollten den Schädiger bzw. dessen Versicherung in jedem Fall einbinden!
Setzen Sie auf die unabhängige Expertise des Kfz Gutachter und Sachverständigenbüros Raiolo!
Sie hatten einen Verkehrsunfall und es herrscht keine Klarheit über die Schuldfrage sowie Haftung? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf! Im Zweifelsfall kann ein Unfallgutachten die entscheidenden Hinweise geben. Nutzen Sie das leistungsstarke Netzwerk des Gutachters, um das Quotenvorrecht zu Ihren finanziellen Vorteilen einsetzen zu können. Ein erfahrener Anwalt kann Sie bei Problemen gezielt unterstützen!
Kfz Gutachter und Techniker Meister Gabriel Raiolo
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